Finanzierungsbedarf - Betriebsanalyse als Finanzierungsberatung |
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Der Unternehmer sieht in erster Linie die Hausbank - die ihn und seinen Betrieb kennt - als Ansprechpartner für seinen Finanzierungswunsch - sei es die Erweiterung der Kapazitäten (maschinell oder personell) oder den grösseren Finanzbedarf aufgrund des gewachsenen Geschäftsvolumens. Jetzt kommt es in den meisten Fällen zu Ablehnungen, da die bei den Banken gesteigerten Anforderungen an die Genehmigung von Unternehmens-Finanzierungen neuen Regeln unterworfen wurden. Der "Baseler Akkord" soll die immer anfälliger werdenden internationalen Finanzsysteme normieren und stärken. Zielsetzung ist die Aufstellung eines weltweit einheitlichen Berechnungssystems für die Kreditrisiken und eine Normierung der Anforderungen, an die für deren Absicherung den Banken zur Verfügung zu stellende Eigenkapitalquote der kreditsuchenden Unternehmen. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel I) hat festgelegt, dass Firmenkredite mit dem Rating A+ bis B- mit einer Mindest-Eigenkapitalquote von 8 % von den Banken unterlegt werden müssen. Für Spitzenunternehmen (Rating AAA bis AA-) sind nach Basel II 12 % für Unternehmen mit einem Rating von schlechter als B-.
Mit diesen neuen "Regeln" kann eine weitere Verschlechterung der Position des Mittelstandes nicht ausgeschlossen werden.
Die herkömmliche Betriebsanalyse einer Unternehmensberatung, die vom Staat mit 40 - 50 % des Aufwandes gefördertwird, entspricht in den meisten Fällen auch nicht mehr den gewachsenen, aktuellen Anforderungen hinsichtlich der geforderten Kommunikation und des regelmäßigen Reporting zur Bank. Für jeden Finanzierungsbedarf, sei es neue Investitionen, nachhaltige Liquiditätsverbesserung oder Erhöhung der Kreditlinie für das laufende Geschäft oder auch nur die Verbesserung der Konditionen, es werden aufgrund des auch geänderten § 18 des Kreditwesengesetzes, neue detaillierte, schlüssige und aussagefähige Zahlen und Informationen gefordert - und dies regelmäßig, d. h. Reporting in der laufenden Geschäftsverbindung. Diese Anforderungen werden sich mit der Einführung des Ratings für den Mittelstand entsprechend verschärfen. Der Verfasser hat hierzu bereits seit Mitte des Jahres 2001 erste Erfahrungen gemacht. Es reicht nicht mehr aus, dass der Unternehmer mit "seinem" Berater zur Bank geht und "seine" Unterlagen und Daten nur flüchtig gesehen hat und sich bei der Vorstellung und Interpretation komplett auf den Berater verlässt. Ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen wird es zukünftig keine Chance geben, eine Bank-Finanzierung zu bekommen. (HB060116) Auch die Kfw-Mittelstandsbank (zuständig für die Vergabe von Förderkrediten des Bundes) ist für ihre gewerblichen Förderkredite bereits auf das System Rating umgeschwenkt - dort "risikogerechtes Zinssystem" genannt = Einzelheiten. Aktuelle Artikel zu Basel II finden Sie unter http://www.basel-ii.info/top.html und Weiteres zu Basel II unter: www.Ratingampel.de - eine Initiative des Niedersächsichen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
