Die Situation !
Es ist zu bedenken, dass im Normalfall oft schon die Schuld-Zinsen kaum durch die Pfändungsraten gedeckt sind.
Ergebnis: Ein ganzes Leben lang regelmässige wie unregelmässige Besuche des Gerichtsvollziehers mit Pfändungen bis in die Rente.
Und möglicherweise immer wieder der Verlust des Arbeitsplatzes, wegen der auch für den Arbeitgeber lästigen Lohn-/Gehaltspfändungen.
Zuerst versuchen wir einen
Vergleich mit Ihren Gläubigern
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zu erreichen - scheitert dieser Versuch, so bleibt das Insolvenzverfahren als nächster Schritt. Gewinnen Sie Ihre Lebensqualität zurück. Das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist nicht Ihr Ende - es ist Ihr Neuanfang!
Das Beispiel - einer Schuldentilgung:
Schulden in Höhe von EUR 50.000,-
verheiratet, 1 Kind,
monatliches Nettoeinkommen von rd. EUR 1.570,-
Zahlung: 6 Jahre lang monatlich nur EUR 3,01 und der redliche Schuldner ist dann seine Schulden los.
Diese soziale, seit 1999 gesetzliche und legale Möglichkeit ist ein Segen für alle überschuldeten Menschen.
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