Die Restschuldbefreiung für den redlichen Schuldner !
Die Gesetzgebung ermöglicht Ihnen dies.
Schluß mit "Magenschmerzen" und 30 Jahren Haftung !
1. Eingangs-Gespräch mit betriebswirtschaftlicher Kurzanalyse:
2. Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:
3. Weiteres Vorgehen:
-
Bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit
(= Sie wählen einen Anwalt).
-
Sanierungsberatung und/oder der Versuch
eines privaten Vergleichs, wie vom Gesetz gefordert.
-
Insolvenzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen für das Gericht.
-
Sie werden auf jeden Fall umfassend betreut - wir nehmen Ihnen alle notwendigen Arbeiten ab.
schnell - seriös - diskret - erfolgreich
|